Medizinische Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und vom Hausarzt verordnet
Auf Basis einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die häusliche Krankenpflege bzw.medizinische Versorgung als Behandlungspflege von der Krankenkasse (§ 37 SGB V) übernommen.
Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse als Sachleistung gewährt, das heißt, der Pflegedienst rechnet die anfallenden, verordneten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab; sollte kein Krankenversicherungsschutz bestehen, werden diese Leistungen im Regelfall von den Sozialämtern (nach § 48 SGB XII) übernommen.
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden häufig mit den Leistungen der häuslichen Pflege wie z.B. der mobilisierenden Grundpflege (Teil- und Ganzkörperwaschung), dem Duschen/Baden oder Arbeiten im Haushalt wie Reinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten verwechselt, diese sind jedoch eine Leistung der Pflegeversicherung!
Näheres hierzu erfahren Sie an dieser Stelle.
Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen und Belangen rund um die häusliche Krankenpflege kompetent mit Rat und Tat zur Seite.
Die nachfolgenden medizinischen Leistungen bieten wir an:
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